Schulelternrat
Mitwirken – mitgestalten – gemeinsam Schule entwickeln
Eltern und Erziehungsberechtigte sind wichtige Partner*innen unserer Schule. Neben der Zusammenarbeit rund um die individuelle Entwicklung ihres Kindes haben sie verschiedene Möglichkeiten, das Schulleben aktiv mitzugestalten und ihre Perspektiven einzubringen.
Die Elternvertretung beginnt in den einzelnen Klassen. Die gewählten Vertreter*innen der Klassenelternschaften bilden gemeinsam den Schulelternrat der Eylardus-Schule.
Der Schulelternrat beschäftigt sich mit schulischen Themen, die für Eltern und Schüler*innen von Bedeutung sind. Er steht im Austausch mit der Schulleitung, bringt Anliegen und Sichtweisen der Eltern ein und wird bei wichtigen schulischen Fragestellungen beteiligt.
Über gewählte Vertreter*innen wirken Eltern und Erziehungsberechtigte außerdem in Gesamt-, Fach- und Klassenkonferenzen sowie in weiteren schulischen Gremien mit. Auf diese Weise können sie sich aktiv an schulischen Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen beteiligen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternvertretung ist geprägt von gegenseitigem Austausch, Transparenz und dem gemeinsamen Interesse an einer guten Entwicklung unserer Schule und unserer Schüler*innen.
Rechtliche und schulinterne Grundlage
Die Elternmitwirkung an der Eylardus-Schule richtet sich nach den für die Schule als Schule in freier Trägerschaft geltenden schul- und trägerinternen Regelungen.
Bei der Ausgestaltung der Elternmitwirkung orientiert sich die Eylardus-Schule an den Grundsätzen des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) zur Elternvertretung und zur Mitwirkung in schulischen Gremien. Dabei gelten für Schulen in freier Trägerschaft besondere gesetzliche Regelungen.