Mitwirkungsrechte Schulelternrat

Grundsatz: Vom Schulelternrat können alle schulischen Fragen erörtert werden. Ausgenommen sind private Angelegenheiten von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern.

Beispiele für Erörterungsanlässe:

  • Inhalt und Gestaltung des Unterrichts (beispielsweise Sexualunterricht)
  • Leistungsbewertung
  • Hausaufgaben
  • Klassenarbeiten
  • Fragen zum pädagogischen Konzept
  • Fragen zur Aufsichtsführung
  • Fragen zur Unterrichtsversorgung
  • Fragen zum Schülertransport
  • Fragen zu Klassenfahrten
  • Fragen zur Ausstattung der Schule
  • Fragen zu Differenzierungen

Aufgaben:

  • Teilnahme der Stufenvertreter an den Zeugnis- und Klassenkonferenzen der Stufe
  • Anmerkungen zu Wahl der Elternvertretung
  • Mitwirkungsrechte Schulelternrat